Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 434
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.03.2024 – 6 C 8/22Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem InformationsfreiheitsgesetzZitiert von 22
- OVG Schleswig, 04.09.2014 – 4 LB 20/13Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 – 2 S 1826/16Zitiert von 6
- VG Schleswig, 09.10.2013 – 8 A 218/11
- OVG Saarland, 14.09.2017 – 2 A 197/16
- OVG Saarland, 14.09.2017 – 2 A 213/16Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.04.2026 – 13 K 4883/20
- BVerwG, 06.03.2026 – 6 C 7.24Verarbeitung medizinischer Diagnosedaten aus Rechnungsdokumenten durch eine private Krankenversicherung zum Zweck individualisierter Angebote von Vorsorgeprogrammen; Geheimhaltungs- und InformationspflichtenZitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2025 – 7 SLa 252/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.